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Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)

Die auf Basis des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes erlassene Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) vom 21.06.2002 fordert Hersteller von Fahrzeugen zur Produktverantwortung auf. Der Fokus des Gesetzgebers liegt auf der Maßgabe zur kostenlosen Rücknahme der produzierten Fahrzeuge und zu deren weitestgehenden stofflichen Rückführung in den Produktions-kreislauf.

Fahrzeughalter die ihr Fahrzeug verschrotten möchten, dürfen dies seit 2002 nach der Altfahrzeug-Verordnung nur noch an eine überprüfte Annahmestelle, Rücknahmestellen oder einen überprüften Verwertungsbetrieb abgeben. Dort erhalten Fahrzeughalter einen Verwertungsnachweis, der die endgültige Stilllegung des Kfz. ermöglicht. Die Bescheinigung nach § 5 Abs. 3 der Altfahrzeugverordnung bietet sich insbesondere für Annahmestellen wie Autohäuser, Rücknahmestellen (wie bspw. Hersteller oder von ihm beauftragte Dritte) sowie Altauto-Verwertungsbetriebe an. Weiterhin eignet sich die Zertifizierung nach Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) für Annahmestellen wie Altmetall- und Schrotthändler, Abschleppunternehmen sowie für Altfahrzeug-Demontagebetriebe und Schredder-Anlagen-Betreiber an.

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Umwelt- und Energiemanagement/ EfbV

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