Änderung der Abfallverzeichnisverordnung für batteriebezogene Abfälle

Die Entscheidung 2000/532/EG, die das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) festlegt, wurde mehrfach geändert und angepasst, um den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu berücksichtigen. Die aktuelle Version der AVV, die auf dieser Entscheidung basiert, ist im Wesentlichen gleichgeblieben, enthält aber auch neue Abfallarten und Anpassungen. In diesem Zusammenhang wurden die AVV-Abfallschlüssel für die batteriebezogenen Abfälle erweitert, um den neuen technischen Anforderungen bzw. den neuen Recyclingwegen gerecht zu werden.

Die neuen AVV-Abfallschlüssel zu den batteriebezogenen Abfällen finden Sie hier:
2025:934 Aktualisierung des Abfallverzeichnisses bezüglich batteriebezogener Abfälle.pdf

Ihr Ansprechpartner

Jens Goergens

Umweltmanagement,
Energiemanagement, EfbV

Tel.: 069 7919-409
j.goergens@svg-zert.de

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