Das Ziel ist es sicherzustellen, dass berechtigte Reklamationen, Beschwerden oder Einsprüche gegen Entscheidungen des Zertifizierungsdienstes wirksam behandelt werden. Zudem sollen andere fehlerhafte Leistungen langfristig korrigiert werden. Beanstandungen zugesagter aber nicht ordnungsgemäß erbrachter Dienstleitungen, werden schriftlich aufgezeichnet und durch den verantwortlichen Mitarbeiter gemäß nachstehender Prioritätenliste bearbeitet:
Ursachenermittlung → Abstellmaßnahme → EDV-Erfassung → Auswertung → Korrekturmaßnahme
Beschwerden gegen die SVG ZERT oder über Kunden durch Dritte können mündlich, schriftlich oder durch persönliches Erscheinen bei der SVG ZERT vorgetragen werden. Der Eingang einer Beschwerde wird dem Einreicher schriftlich bestätigt. Die SVG ZERT bearbeitet intern die Beschwerde und entscheidet innerhalb von 4 Wochen ab Eingangsdatum über diese und übermittelt die finale Antwort an den Beschwerdeführenden. Einsprüche gegen Entscheidungen der SVG ZERT durch Dritte müssen schriftlich, online oder durch persönliches Erscheinen den jeweils Verantwortlichen bei der SVG ZERT vorgetragen werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Bearbeiter des Einspruchs nicht an der Auditdurchführung und der Zertifizierungsentscheidung beteiligt war. Nach interner Bearbeitung wird die Entscheidung über den Einspruch an den Einpruchsführenden übermittelt.
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